Berufsunfähigkeitsversicherung

Von Berufsunfähigkeit ist die Rede, wenn Sie Ihren Beruf längerfristig nicht mehr vollständig ausüben können. Gründe hierfür können eine Krankheit, ein Unfall oder Invalidität sein. Berufsunfähigkeit ist allerdings nicht zu verwechseln mit Erwerbsunfähigkeit. Wer berufsunfähig ist, kann möglicherweise immer noch einer anderen Tätigkeit nachgehen.

Versicherung informieren Berufsunfaehigkeitsversicherung BildIn jedem Fall kann ein Betroffener nur sehr dürftige staatliche Unterstützung erwarten. Von „halber Erwerbsminderung“ spricht man, wenn Sie noch im Stande sind, zwischen drei und sechs Stunden täglich zu arbeiten. Um welche Arbeit es sich dabei handelt, entscheidet der Staat. Sie können dann nur mit rund 15 Prozent Ihres vorherigen Bruttoeinkommens rechnen. „Volle Erwerbsminderung“ bedeutet, dass Sie nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten können. Sogar die volle Erwerbsminderungsrente gewährt Ihnen nur etwa 30 Prozent Ihres vorherigen Bruttogehalts.

Lebensunterhalt sichern mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Angenommen, ein 30-jähriger Bürokaufmann hat ein Nettomonatseinkommen von 1500 Euro. Wird er teilweise erwerbsgemindert, bekommt er 375 Euro Rente vom Staat. Er hat jedoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, in die er monatlich 50 Euro einzahlt und bekommt dadurch eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsrente von 1100 Euro.

Beim Angebotsvergleich sollten Sie auf einige Punkte im Vertrag unbedingt achten. Sonst ist nicht gewährleistet, dass Sie bei Berufsunfähigkeit Unterstützung von der Versicherung erhalten. Zu den wichtigsten Aspekten zählen:

  • Rückwirkende Leistungen: Die Versicherungsgesellschaft zahlt rückwirkend, falls die Berufsunfähigkeit erst nach sechs Monaten eindeutig vom Arzt belegt werden konnte. Melden Sie die Berufsunfähigkeit verspätet, zahlt die Gesellschaft sogar bis zu drei Jahren rückwirkend.
  • Garantie der Nachversicherung: Sie können den Leistungsumfang der Berufsunfähigkeitsversicherung nachträglich ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb eines vorgegebenen Rahmens erweitern. Zu den vielen möglichen Gründen gehören unter anderem eine Änderung der Familiensituation und eine Erhöhung Ihres Einkommens.
  • Keine „abstrakte Verweisung“: Die Versicherungsgesellschaft darf Sie bei Berufsunfähigkeit nicht dazu auffordern, einen anderen Beruf anzunehmen. Sie erhalten auch dann Ihre Rente, wenn Sie noch immer fähig sind, in einem gleichwertigen Beruf tätig zu sein.