Sach- und Schadensversicherung
Die Sachversicherung ist eine bestimmte Versicherungsart, die Ihnen umfassenden finanziellen Schutz bietet. Die bekannteste Form ist hierbei die Haftpflichtversicherung Optimal ist eine konkrete Bedarfsdeckung. Dazu müssen sich die Schäden zunächst nachweisen lassen, woraufhin Sie eine angemessene Entschädigung erhalten. Hierbei ist entscheidend, welcher Schaden vorliegt, ob dieser im Versicherungsvertrag berücksichtigt wird und welche Versicherungssumme vereinbart wurde.
Zu den Sachversicherungen zählen folgende Produkte:
- Unfallversicherung,
- Hausratversicherung,
- Haftpflichtversicherung,
- Gebäudeversicherung,
- Rechtsschutzversicherung,
- Kfz-Versicherung und
- Tierhaftpflichtversicherung.
Im Schadensfall leistet die Sachversicherung den konkreten Umfang des tatsächlich angefallenen Schadens. Die zwischen Ihnen und dem Versicherer vereinbarte Versicherungssumme steht bei dieser Versicherungsart lediglich für die maximale Versicherungsleistung. Je gravierender Ihr Verlust, desto umfassender ist der Schadensersatz. Verlieren Sie durch einen Unfall beispielsweise Ihren Geruchssinn, so erhalten Sie von der Unfallversicherung üblicherweise 10 Prozent der vereinbarten Grundsumme. Wird Ihr Daumen funktionsunfähig, so bekommen Sie im Normalfall 20 Prozent. Es ist auch möglich, eine Unfallversicherung für Tod und Invalidität abzuschließen. Der Versicherer zahlt dann sowohl bei Unfalltod als auch bei unfallbedingter Invalidität.
Ein wenig anders verhält es sich bei Neuwertversicherungen wie der Hausratversicherung. Ohne den aktuellen Wert des zerstörten Gegenstands zu bestimmen, wird immer der Wiederbeschaffungspreis des Objekts in neuwertigem Zustand erstattet. Auch die Gebäudeversicherung ersetzt bei einem Totalschaden den ortsüblichen Neubauwert. Bei Teilschäden werden die Reparaturkosten übernommen.